WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht Wertpapiermitteilungen

WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht.

ISSN 0342-6971

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Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten

  • Dokumentationen

  • Rezensionen relevanter Literatur

  • Deutsche Rechtspolitik aktuell

  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

• zusätzliche komfortable Online-Recherche

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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 11/2025

Beiträge

Hinrichs, Lars / Scharwächter, Leonie, BaFin FAQ IVV – Neue und alte Verlautbarungen der BaFin zur Umsetzung der IVV in die Vergütungssysteme von Instituten, WM 2025, 465-470

Janzen, Alex, Reform des Kapitalmarktrechts im Fürstentum Liechtenstein , WM 2025, 471-476

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

B V e r f G v. 28.02.2025 - 1 BvR 418/25, Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans (VARTA AG), WM 2025, 476-477

BGH v. 20.02.2025 - I ZR 122/23, Zu den Aufklärungspflichten eines nicht gebundenen Vermittlers von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen über die in Betracht kommenden Finanzierungsmöglichkeiten (hier: zur Verharmlosung des Risikos eines Nichtzustandekommens des Grundstückskaufvertrags nach bereits geschlossenem und nicht mehr widerruflichem Darlehensvertrag), WM 2025, 477-481

BGH v. 03.12.2024 - II ZR 193/22,, Vorlagefrage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Ist Art. 3 Abs. 1a Unterabs. 4 Ziffer iii der Richtlinie 2004/109/EG dahin auszulegen, dass er § 34 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 WpHG entgegensteht, wonach für eine Stimmrechtszurechnung keine Vereinbarung zwischen dem Meldepflichtigen und dem Dritten hinsichtlich der Stimmrechtsausübung erforderlich ist, sondern vielmehr ein in sonstiger Weise abgestimmtes Verhalten aufgrund faktischer Gegebenheiten ausreicht?, WM 2025, 481-482

BGH v. 04.02.2025 - XI ZR 183/23, Zur Unwirksamkeit der von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen über Spareinlagen vorformulierten Klauseln über “Verwahrung von Einlagen oberhalb des Freibetrags für alle Einlagen- & Girokonten Verwahrentgelt 0,5% p.a.“ sowie weitere Verwahrentgelt betreffende Klauseln, WM 2025, 482-488

BGH v. 11.02.2025 - XI ZR 146/22, Zum Zusatz “ggf.“ in einer Widerrufsinformation eines Allgemein-Verbraucher-Darlehensvertrags (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 2025 – XI ZR 146/22), WM 2025, 488-491

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH v. 19.12.2024 - V ZB 77/23, Keine sofortige Beschwerde gegen eine nicht die Anordnung, Aufhebung, einstweilige Einstellung oder Fortsetzung des Verfahrens betreffende Zwischenentscheidung des Vollstreckungsgerichts im Versteigerungsverfahren (hier: Ablehnung der Vertagung eines Versteigerungstermins), auch wenn die angegriffene Zwischenentscheidung erst auf die Erinnerung eines Verfahrensbeteiligten hin ergangen ist, WM 2025, 491-493

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

BGH v. 20.11.2024 - IV ZR 263/23, Zur (ergänzenden) Auslegung eines wegen Verstoßes gegen § 2347 Satz 1 Halbsatz 1 BGB (= 2347 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BGB a.F.) unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrages als Vereinbarung unter künftigen gesetzlichen Erben über den Pflichtteil gemäß § 311b Abs. 5 BGB in einem Prozess wegen notarieller Amtspflichtverletzung, WM 2025, 493-495

BGH v. 25.02.2025 - VIII ZR 143/24, Zur Frage, ob dem Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichenden Widerrufsbelehrung zusätzlich eine (hier auf der Internet-Seite des Unternehmers zugängliche) Telefonnummer des Unternehmers mitgeteilt werden muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel beispielhaft dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden, WM 2025, 495-499

BGH v. 25.09.2024 - XII ZB 508/23, Zur Auskunftserteilung und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren, wenn der auskunftspflichtige Ehegatte als selbständiger Rechtsanwalt und Notar tätig ist; zur Abgrenzung einer vom Auskunftspflichtigen verlangten Liste über zum Stichtag noch offene Forderungen von einem Beleg im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB, WM 2025, 499-503

Bücherschau

Susanne Kalss/Christoph Krönke/Oliver Völkel, Crypto-Assets – MiCAR, DLT-Pilotregelung, MiFID II, Prospekt-VO, MAR, E-Geld-RL, Geldwäsche-RL, Steuerrecht, KMAG-E, WM 2025, 503-504

Malte Hesselmann/Thomas Mueller-Thuns, Handbuch GmbH & Co. KG, WM 2025, 504

Redaktion

Redaktionsbeirat:

RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Redaktion:

RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel. 0 160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
RA Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; RA Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a.M.; RA Arne Wittig, Frankfurt a.M.
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 069/15 40 866-11, E-
Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 069/15 40 866-12, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de

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